1 Veranstalter und Gegenstand
Veranstalter von „Pitch den Riemer“ ist die Audentic AG, Alexanderstraße 54, 45472 Mülheim an der Ruhr, vertreten durch Dr. Holger-Ludwig Riemer. Kontakt: pitchdenriemer@gmail.com.
Diese Bedingungen regeln die Bewerbung und die Community-Abstimmung auf der Website von Dr. Riemer. Drei vom Veranstalter angenommene und in der jeweiligen veröffentlichten Folge vorgestellte Pitches treten gegeneinander an. Für diese Folge wird ein Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro ausgelobt. Die Abstimmenden selbst nehmen an keiner Geldverlosung teil.
2 Bewerbung und Auswahl
Bewerbungen sind für Geschäftsideen und bereits bestehende Unternehmen über das Website-Formular möglich. Für eine Aufnahme in eine konkrete Folge bedarf es der ausdrücklichen Zusage des Veranstalters. Eine Einreichung, Aufnahme in eine Vorauswahl oder Darstellung im Investorenportal ist noch keine Zusage für die Show oder das Preisgeld.
Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen sowie vertretungsberechtigte volljährige Personen für ein Team oder Unternehmen mit Wohnsitz beziehungsweise Unternehmenssitz in Deutschland. Bewerbende müssen befugt sein, die Idee und die eingereichten Inhalte vorzustellen. Angaben müssen nach bestem Wissen zutreffend sein; Rechte Dritter sind zu beachten. Unnötige personenbezogene Daten Dritter und nicht zur Offenlegung bestimmte Geheimnisse sollen nicht eingereicht werden.
Die Auswahl der drei Teilnehmenden erfolgt durch den Veranstalter. Es besteht kein Anspruch auf Auswahl, einen bestimmten Sendetermin, Finanzierung oder Vermittlung. Nicht ausgewählte Bewerbungen können mit entsprechender Grundlage für spätere Folgen berücksichtigt werden.
Die allgemeine Einreichung von Geschäftsideen ist fortlaufend möglich. Die Bewerbungsfrist für eine konkrete Folge wird vor deren Ankündigung gesondert bekanntgegeben.
3 Investorenportal und Medienvereinbarung
Eine Vorstellung im geschlossenen Investorenportal ist unabhängig von der Show-Auswahl möglich. Sie setzt eine gesonderte Freigabe der einreichenden Person und eine Prüfung durch das Team voraus. Sie ist keine Voraussetzung für den Gewinn des Community-Preises. Aus einer Vorstellung folgt kein Anspruch auf ein Investment.
Vor einer Aufzeichnung werden die notwendigen Rechte zur Aufnahme, Bearbeitung, Veröffentlichung und Bewerbung der Folge gesondert vereinbart. Die Bewerbung allein überträgt keine Unternehmensanteile und kein Eigentum an einer Geschäftsidee.
4 Beginn und Ende der Abstimmung
Die Abstimmung beginnt mit der erstmaligen öffentlichen Veröffentlichung der zugehörigen vollständigen Folge. Der maßgebliche Veröffentlichungslink wird bei der jeweiligen Abstimmung angegeben. Die reguläre Abstimmungsfrist beträgt zehn Tage, das heißt 240 Stunden, ab diesem Zeitpunkt. Bei Gleichstand auf Platz eins verlängert sie sich einmalig um 48 Stunden gemäß Abschnitt 9. Trailer, Ausschnitte und Vorankündigungen lösen den Beginn nicht aus.
Auf der Abstimmungsseite werden Beginn und Ende mit Datum, Uhrzeit und Zeitzone Europe/Berlin sowie ein Countdown angegeben. Bei einem Wechsel zwischen Sommer- und Winterzeit bleibt die Dauer von 240 Stunden maßgeblich. Die Serverzeit entscheidet über den fristgerechten Eingang. Eine erneute Veröffentlichung startet keine neue Frist.
5 Wer abstimmen kann
Die Community kann innerhalb des angegebenen Zeitraums auf der Website abstimmen. Die Stimmabgabe ist kostenlos; ein Kauf, eine Spende oder eine Newsletter-Anmeldung sind nicht erforderlich. Übliche Kosten des Internetzugangs trägt die abstimmende Person.
6 Verfahren und Gültigkeit einer Stimme
Sie wählen einen der drei Pitches und geben Ihre eigene erreichbare E-Mail-Adresse an. Anschließend erhalten Sie einen Bestätigungscode. Erst die erfolgreiche Eingabe und serverseitige Bestätigung innerhalb des Abstimmungszeitraums zählt als Stimme. Das bloße Anfordern eines Codes genügt nicht. Ein vor Fristablauf angeforderter, aber erst danach bestätigter Code zählt nicht.
Pro bestätigter E-Mail-Adresse und Folge wird technisch höchstens eine Stimme gezählt. Eine bestätigte Stimme kann nicht nachträglich geändert werden. Jede natürliche Person darf insgesamt nur einmal je Folge abstimmen; die Verwendung mehrerer Adressen zur Mehrfachabstimmung ist untersagt. Die E-Mail-Prüfung allein gewährleistet keine eindeutige Identifizierung einer Person.
7 Stimmenanzeige und Ergebnis
Während der Abstimmung können Stimmenzahlen und Balken je Pitch öffentlich angezeigt werden. Diese Anzeige wird regelmäßig aktualisiert und kann zeitlich hinter dem Serverstand zurückliegen. Sie ist ein vorläufiger Zwischenstand.
Maßgeblich ist die höchste Zahl gültiger, rechtzeitig bestätigter Stimmen bei Ablauf der regulären Frist beziehungsweise einer Verlängerung nach Abschnitt 9. Bei Gleichstand gelten die dort geregelte Verlängerung und gegebenenfalls die Teilung des Preisgeldes. Die Prüfung nach Fristablauf dient ausschließlich dazu, die Gültigkeit dieser Stimmen und die Einhaltung der Bedingungen festzustellen. Eine Jury oder der Veranstalter darf das Abstimmungsergebnis nicht nach persönlichem Geschmack ersetzen. Nachträglich abgegebene Stimmen werden nicht berücksichtigt.
8 Preisgeld und Benachrichtigung
Das gesamte Preisgeld beträgt 10.000 Euro. Es geht an den alleinigen Gewinnerpitch oder wird bei Gleichstand nach der Verlängerung gemäß Abschnitt 9 aufgeteilt. Bei Teams oder Unternehmen wird vor Beginn der Abstimmung verbindlich festgelegt, wer empfangsberechtigt ist. Das Preisgeld wird je Gewinnerpitch einmal gezahlt, nicht je Teammitglied. Die Auszahlung erfolgt ohne Abgabe von Unternehmensanteilen, ohne Rückzahlungspflicht und ohne Pflicht zu einem späteren Investmentvertrag.
Die Benachrichtigung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende und Prüfung der Abstimmung. Die Überweisung erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Klärung der Empfangsberechtigung und Erhalt der erforderlichen Bankdaten.
Der Veranstalter kontaktiert die gewinnende Person beziehungsweise die benannte Vertretung über die hinterlegten Kontaktdaten. Ein etwaiger steuerlicher Umgang mit dem Preisgeld ist nach den anwendbaren Vorschriften zu prüfen; eine Steuerfreiheit wird nicht zugesagt. Bei fehlender Rückmeldung wird zunächst erneut Kontakt aufgenommen. Ein automatischer Verfall ist nicht vereinbart.
9 Stimmengleichstand und einmalige Verlängerung
Haben bei Ablauf der regulären Abstimmungsfrist von zehn Tagen zwei oder alle drei Pitches dieselbe höchste Zahl gültiger Stimmen, verlängert sich die Abstimmung einmalig um weitere zwei Tage (48 Stunden). Die Verlängerung schließt unmittelbar an die reguläre Frist an; die Gesamtdauer beträgt dann zwölf Tage (288 Stunden) ab Veröffentlichung der Folge. Ein Gleichstand nur auf nachgeordneten Plätzen löst keine Verlängerung aus.
Die bisherigen gültigen Stimmen bleiben erhalten. Es handelt sich um die Fortsetzung derselben Abstimmung, nicht um eine neue Abstimmungsrunde. Die Begrenzung auf eine Stimme je Folge gilt über den gesamten Zeitraum einschließlich Verlängerung. Der Countdown und das angezeigte Enddatum werden entsprechend angepasst. In der Verlängerung bleiben alle drei Pitches wählbar.
Nach Ablauf der zusätzlichen 48 Stunden erhält der Pitch mit der allein höchsten Zahl gültiger Stimmen die gesamten 10.000 Euro. Haben dann weiterhin mehrere Pitches dieselbe höchste Zahl gültiger Stimmen, wird das Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro gleichmäßig unter diesen Pitches aufgeteilt. Bei zwei gleichplatzierten Pitches erhält jeder 5.000 Euro. Eine weitere Verlängerung findet nicht statt. Der Veranstalter kontaktiert alle Gewinnberechtigten.
Die Regel gilt auch bei null gültigen Stimmen. Bei drei gleichplatzierten Pitches erhält jeder 3.333,33 Euro; der verbleibende Cent wird dokumentiert unter diesen Pitches ausgelost.
10 Manipulation und Ausschluss
Automatisierte Stimmen, gekaufte Stimmen, fremde oder ohne Berechtigung verwendete E-Mail-Adressen und die gezielte Umgehung der Abstimmungsbegrenzungen sind unzulässig. Erlaubt bleibt, andere Personen zur freiwilligen Abstimmung aufzurufen.
Bei konkreten, nachvollziehbar dokumentierten Anhaltspunkten kann der Veranstalter betroffene Stimmen prüfen und nachweislich ungültige Stimmen aus der Wertung entfernen. Eine gemeinsame IP-Adresse allein belegt keine Manipulation; Haushalte, Unternehmen und öffentliche Netze können dieselbe Adresse nutzen.
Ein Pitch darf nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil ihm ohne sein Zutun manipulierte Stimmen zugeordnet wurden. Ein Ausschluss wegen eines erheblichen, zurechenbaren Regelverstoßes setzt eine sachliche Prüfung und grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme voraus. Bereinigungen und deren Einfluss auf das Endergebnis werden nachvollziehbar dokumentiert; personenbezogene Prüfdaten werden nicht öffentlich offengelegt.
11 Technische Störungen
Störungen werden nach Möglichkeit unverzüglich behoben. Der Veranstalter dokumentiert erhebliche Ausfälle und informiert auf der Website. Bereits gültig gezählte Stimmen bleiben grundsätzlich erhalten. Eine Störung führt nicht automatisch zur Verlängerung der Zehn-Tage-Frist.
Kann bei einer erheblichen Störung kein belastbares Ergebnis festgestellt werden, erfolgt keine freie Ersatzentscheidung über den Gewinner.
12 Datenschutz und Plattformen
Personenbezogene Daten werden entsprechend der gesonderten Datenschutzerklärung verarbeitet. Die Stimmabgabe und Bewerbung sind nicht an eine Einwilligung in Werbung gekoppelt. Die Veröffentlichung des Gewinnerprojekts erfolgt im vorab vereinbarten Umfang.
Der Wettbewerb wird von der Audentic AG veranstaltet und weder von Instagram, Facebook, TikTok noch YouTube gesponsert, unterstützt oder organisiert. Anfragen zum Wettbewerb sind an den Veranstalter zu richten.
13 Gesetzliche Rechte
Gesetzliche Rechte bleiben gewahrt; ein pauschaler Ausschluss des Rechtswegs wird nicht vereinbart. Änderungen laufender Wettbewerbe dürfen nicht willkürlich zulasten bereits Teilnehmender erfolgen.